
Wenn eine gesundheitlich eingeschränkte Person ihren Arbeitsplatz verliert und vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wird, können sich die Leiden innert kurzer Zeit chronifizieren. Es ist deshalb entscheidend, bei drohender Arbeitsunfähigkeit oder drohendem Arbeitsplatzverlust schnell Gegenmassnahmen zu ergreifen. Vor der offiziellen IV-Anmeldung empfiehlt sich eine Meldung zur Früherfassung. So kann in unkompliziertem Rahmen abgeklärt werden, ob die IV-Stelle im Fall der betroffenen Person zuständig ist.