24. Mai 2018

Kurz erklärt: EU-DSGVO

Neue EU-Datenschutzverordnung
In den letzten Wochen war es wohl kaum zu ignorieren: Firmen wie Google, Facebook und Instagram machten uns unmissverständlich darauf aufmerksam, dass das neue Datenschutzgesetz (DS-GVO) ab dem 25. Mai 2018 in Kraft treten wird. Der Anwendungsbereich der neuen EU-Datenschutzverordnung ist so gross, dass viele Schweizer Unternehmen davon betroffen sein könnten.

Hier einige Infos vom Bund zum Thema:
https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-betreiben/e-commerce/eu-regelung-zum-datenschutz.html


Grundsätzlich müssen die Rechtsberater des Kunden analysieren, ob eine Absicht besteht, Waren oder Dienstleistungen in die EU zu verkaufen. Allerdings scheint bereits der Einsatz von Google Analytics, die Angabe einer +41 Telefonnummer oder die Möglichkeit ein Land innerhalb der EU in einem Dropdown zu wählen, als genügend um unter das DS-GVO zu fallen.
Im Zuge der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, sind wir gegenüber der EU verpflichtet, unseren Datenbestand vollständig zu aktualisieren, um die gesetzeskonforme Datenverarbeitung gemäss Artikel 6 der EU-DSGVO zu gewährleisten.

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Gerne informieren wir Sie auch persönlich, welche Daten wir von Ihnen bei uns für unseren Bedarf gespeichert haben. 

Hier finden Sie weitere Informationen bezüglich der EU-Datenschutzgrundverordnung:

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